Sichere Kirche
Stiftung evangelische Meldestelle
Wir wollen gerne der aktuellen Zeit gerecht werden. In den Niederlanden ist in großem Maße sexuell belästigendes Verhalten in Organisationen öffentlich geworden. Wir haben keinen Grund zu denken, dass dies auch in der Gemeinde passiert, dennoch wissen wir, dass keine Organisation perfekt ist. Unsere Gemeinde also auch nicht. Es können Situationen entstehen oder gewesen sein, die es notwendig machen, dass eine Vertrauensperson ansprechbar ist. Zum Beispiel, wenn es um Machtmissbrauch, geistliche Bedrohung oder sexuelle Belästigung geht. Mit den Vertrauenspersonen der ECG kann sich jeder mit seiner Beschwerde oder Erlebnissen melden. Gemeinsam mit dem Meldenden wird entschieden, welche Schritte unternommen werden, wenn es um grenzüberschreitenes Verhalten geht. Gesetzliche Vorschriften sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen.
2018 haben wir uns als ECG der niederländischen Stiftung “Stichting Evangelisch Meldpunt” (SEM) angeschlossen. SEM wurde von der Evangelischen Allianz ins Leben gerufen hat zwei Ziele: Vertrauenswürdigkeit der Leiter stärken und im Falle von Machtmissbrauch Hilfe zu leisten und Recht wieder herzustellen. Für Leiter gibt es einen Verhaltenskodex. Dieser Link führt dich zu ihm.
Wenn also eine unangemessene Situation stattfindet oder sich ereignet hat, kann die Vertrauensperson, die oben genannte Stiftung über die Meldung informieren. Ziel dessen ist weitere Beratung durch Experten der Stiftung, wie mit dem Fall umgegangen werden kann. Sofern jemand etwas melden möchte, dies aber nicht über die Vertrauenspersonen der ECG machen möchte, ist auch ein direkter Kontakt mit SEM möglich.
Die Stiftung dient Kirchen, Gemeinden und anderen Organisationen, die ihre Arbeit auf der Bibel als inspiriertes Wort Gottes basieren.
Erreichbarkeit
An Arbeitstagen ist die Stiftung zwischen 9:00 und 17:00 Uhr über die Telefonnummer 085 – 4881440 (mobiler Tarif) erreichbar. Weitere Informationen über SEM findest du auf unserer Website (https://www.ecgonline.net ) und auf der Website der Stiftung: https://www.wijzijnsem.nl/
Unsere Vertrauenspersonen sind:
Jan und Astrid Nobel, , vertrouwenspersoon@ecgonline.net (Niederländische Seite)
Guido und Martina Schrader vertrauensperson@ecgonline.net (Deutsche Seite)
Emails, die an diese Adressen gesendet werden, werden ohne Umwege direkt an die aufgeführten Personen geschickt.
Vertrauensperson
Zum Schluss noch ein paar Erklärungen dazu, was die Vertrauensperson macht und was du von ihr oder ihm erwarten kannst:
Die Vertrauensperson ist primär dafür da, die Belange des Meldenden zu vertreten. Die Vertrauensperson soll den Meldenden emotional unterstützen und begleiten. Die Vertrauensperson hat eine informierende Rolle inne und unternimmt nichts, ohne dass der Meldende das wünscht. Die Vertrauensperson arbeitet unabhänging vom Leiterschaftsteam der ECG.
Die Vertrauensperson:
- ist Ansprechpartner in unangemessenen Situationen die sich in der ECG ereignen
- betreut und begleitet den Meldenden
- sucht gemeinsam mit dem Meldenen nach Lösungen, unterstützt und berät, erkundigt sich, ob eine informelle Lösung möglich ist
- informiert über mögliche weitere Schritte: Meldung bei Experten der Stichtig Evangelisch Medpunt (siehe Website der ECG, Kategorie sichere Kirche). Sofern jemand etwas melden möchte, dies aber nicht bei einer der Vertrauenspersonen der ECG machen möchte, ist auch ein direkter Kontakt zum SEM möglich.
- aud der deutschen Seite kann in Kontakt zur Clearing-Stelle der Evangelischen Allianz aufgenommen werden; die Vertrauensperson kann auch Informationen über evtl. straf- oder zivilrechtliche Maßnahmen geben sowie über deren Konsequenzen informieren.
- verweist Meldende an dafür vorgesehene Hilforganisationen und unterstützt den Meldenden bei der Kontaktaufnahme
- verweist Meldende an Seelsorger
- unternimmt Schritte um schnellstmöglich das Wohlbefinden des Meldenden zu verbessern, möglichst indem der Auslöser der Problematik beseitigt wird.
- ist für die weitere Begleitung des Meldenden verantwortlich (auch im Fall, dass der Meldende auf seine Meldung angesprochen wird)
- evaluiert die gebotene Hilfe mit Betroffenen und mit Blick auf die Organisation
- darf die Informationen, die sie vom Meldenden erhalten hat nicht mit dritten teilen, außer der Meldende hat ausdrücklich sein Einverständnis gegeben. Dies Schweigepflicht bleibt bestehen, auch wenn die Vertrauensperson ihr Amt nicht mehr ausführt. Die Schweigepflicht gilt solange gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben.
Sofern Beschwerdeannahme und –lösung nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, kann der Meldende mit SEM in den Niederlanden oder mit der Evangelischen Allianz in Deutschland Kontakt aufnehmen.